Bauen, Wohnen und Landesentwicklung

Es hat sich viel getan. Es wurde viel gebaut, saniert und verschönert. Städte und Dörfer erstrahlen im neuen Glanz. Dennoch bleibt viel zu tun. Der strukturelle und demografische Wandel halten an, Stadt- und Dorferneuerung sind und bleiben eine Daueraufgabe und die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnens als Grundrecht ist uns Verpflichtung.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in M-V als Verfassungsgrundsatz

Nach wie vor sind die Unterschiede in der Entwicklung und den Lebensverhältnissen zwischen den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern, dem Küsten- und Binnenland und zwischen Stadt und Land groß.

Wir wollen

  • gleiche Chancen und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im ganzen Land erreichen. Dies betrifft den Zugang zu Kultur und Bildung, intakter Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsangeboten sowie Arbeitsmöglichkeiten. Diesen Grundsatz wollen wir in der Landesverfassung verankern.
  • nach dem Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen handeln. Bei Standortentscheidungen und der Vergabe öffentlicher Mittel ist zu berücksichtigen, ob diese dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse dienen.
  • strukturschwache Regionen besonders fördern.
  • Vorpommern weiterhin unterstützen bei der Zusammenarbeit und dem Zusammenwachsen mit der Metropolenregion Szczecin (Stettin) und den Ländern im Baltikum sowie das gelebte Miteinander in den Grenzregionen zu Polen weiter befördern.
  • eine weitere Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg zur Stärkung Mecklenburgs.

Pulsierende Städte mit Charme

Die größeren Städte des Landes entwickeln sich allesamt positiv. Jede Stadt hat ihre Eigenart, ihren eigenen Charme. Sie haben hohe Anziehungskraft als Wohn- und Arbeitsort oder als Besuchermagnet. Sie sind jeweils Wirtschaftsstandort sowie Kultur-, Bildungs-, Versorgungs- und Dienstleistungszentrum für die Region und auch das Land.

Wir wollen

  • die Entwicklung der Region Rostock als Regiopole und die stetige Weiterentwicklung

der Stadt-Umland-Konzepte zum Vorteil der Regionen um die großen Städte weiter unterstützen.

  • die jeweiligen Besonderheiten und Stärken der Städte hervorheben, um Potenziale zu heben und ihre Alleinstellungsmerkmale weiter zu stärken.
  • einer Verödung von Innenstädten entgegenwirken und den Wandel im stationären Einzelhandel mit dem Ziel des Erhalts von Ladenlokalen und guter Aufenthaltsqualität mit Kultur, Gastronomie und Grün befördern. Dafür setzen wir uns für eine Anhebung der Bundesförderung bei der Städtebauförderung ein, die durch Landesmittel zu ergänzen ist.
  • Ansiedlungen von Einzelhandel am Stadtrand auf der „grünen Wiese“ entgegenwirken, z.B. im Rahmen von Zielabweichungsverfahren.

Keine Region darf abgehängt werden

Besonders strukturschwache Regionen, wie die im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesenen „ländlichen Gestaltungsräume“, brauchen weiterhin besondere Unterstützung. Dies betrifft die küstenfernen Räume, insbesondere in Vorpommern, aber auch im östlichen und zentralen Mecklenburg.

Wir wollen

  • mittels eines „Regionalbudgets für Strukturentwicklung“ die innerhalb dieser Gebietskulisse gelegenen Kommunen zusätzlich unterstützen. Vor Ort soll eigenverantwortlich bestimmt werden, wofür die Mittel eingesetzt werden. Es gilt beispielsweise regionale Potenziale zu erschließen, vorhandene Initiativen umzusetzen oder dauerhaft tragfähige Strukturen, insbesondere der Daseinsvorsorge, zu sichern. Das Regionalbudgets soll den Strategiefonds ersetzen und mit jährlich 50 Mio. Euro ausgestattet werden.
  • weiterhin und verstärkt ländliche Räume fördern und dafür alle Möglichkeiten der neuen EU-Förderperiode nutzen.

Städte und Dörfer erneuern und entwickeln

Städte und Dörfer befinden sich in einem steten Wandlungsprozess. Besonders aufgrund des demografischen Wandels sowie anhaltender wirtschaftlicher Veränderungen bleiben Städtebauförderung und Dorferneuerung auch weiterhin eine Daueraufgabe. Sie haben nicht nur attraktive Ortsbilder zum Ziel, sondern wirken identitätsstiftend, verbessern die Lebensqualität und ermöglichen ein vitales Stadt- und Dorfleben. Leider erreicht die Städtebauförderung der Bund-Länder-Programme viele Orte in M-V nicht mehr.

Wir wollen

  • weiterhin die Kofinanzierung von Mitteln der Europäischen Union und des Bundes durch weitere Landesmittel sichern und den Einsatz von Landesmitteln für die Stadt- und Dorferneuerung auf gleichem Niveau fortführen.
  • erreichen, dass sich Einwohner*innen stärker in die Stadt- und Dorferneuerung und -entwicklung einbringen und sich engagieren. Sie wissen selbst am besten, was sie brauchen und wollen. Neue Kommunikationsstrategien und Formen der Beteiligung sind zu stärken.
  • ein Landesprogramm zur Städtebauförderung neu auflegen, das besonders in kleinen Städten und bei Einzelmaßnahmen wirken soll, dort wo die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung nicht oder unzureichend greifen. Es soll unbürokratisch zugänglich und flexibel nutzbar ist. Der Eigenmittelanteil soll max. 25 Prozent betragen.
  • den Flächenverbrauch reduzieren. Innerörtliche Entwicklung muss konsequent vor Außenentwicklung gehen. Bevor neue Flächen in Anspruch genommen werden, sollen Gebäude umgenutzt, Brachen wiederverwertet und bebaute Bereiche nachverdichtet werden. Bei Straßenbaumaßnahmen gilt der Grundsatz: Instandhaltung und -setzung vor Ausbau sowie Ausbau vor Neubau.

Baukultur macht unser Land einzigartig

Das Land verfügt über einzigartige Zeugnisse der Baukultur. Baukultur ist identitätsstiftend und ist zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor auch gerade in ländlichen Räumen.      

Wir wollen

  • das baukulturelle Erbe erhalten, aber auch erreichen, dass baukulturelle Aspekte nicht nur bei bedeutenden historischen und modernen Bauvorhaben, sondern für alle Bauvorhaben selbstverständlich werden.
  • das Netzwerk Baukultur stärker unterstützen.

Stadt und Land - Hand in Hand

Das zentrale Orte-System bildet ein Netz von Orten, die Aufgaben der Daseinsvorsorge und Versorgung mit Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichem Maße auch für ihr Umland wahrnehmen. Die Mittel- und Oberzentren sind für die Entwicklung des gesamten Landes und der jeweiligen Region unverzichtbar. Je lebendiger und attraktiver, desto mehr strahlen sie in die Fläche aus. Die Grundzentren sind wichtige Ankerpunkte in den ländlichen Räumen und besonders zu stärken. Weil sich zunehmend Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistungen und Banken zurückziehen, gilt es, grundlegende Daseinsvorsorge und Grundversorgung aufrechtzuerhalten. Möglichst adäquate - auch mobile und digitale - Angebote sind zu schaffen sowie alles zu unternehmen, um einen weiteren Funktionsverlust zu stoppen.  

Wir wollen

  • Grundzentren mindestens auf dem Niveau von 2020 beim Finanzausgleichsgesetz dauerhaft unterstützen und der Entwicklung von Kleinstädten besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.
  • Projekte, wie etwa das Kleinstadtforum beim Planungsverband Vorpommern, fördern und auf alle Planungsregionen ausdehnen.
  • Leerstandsmanagement sowie Initiativen „Jung kauft alt“ etablieren.

Die Sicherung eines flächendeckenden Grundangebotes an Daseinsvorsorge und Versorgung darf sich nicht an Verwaltungsgrenzen oder einer raumordnerisch erfolgten Zuordnung von Gemeinden zu zentralen Orten orientieren, sondern vornehmlich am Kriterium der Erreichbarkeit. Zumutbare Entfernungen und die Sicherung von Mobilität auch über flexible Bedienungsformen des öffentlichen Nahverkehrs sind auch angesichts einer älter werdenden Bevölkerung elementare Voraussetzungen für den Zugang und die Absicherung von Grundbedürfnissen. Wo es notwendig ist, sind Anlagen und Einrichtungen für Daseinsvorsorge und Versorgung zu bündeln. Insbesondere in den Kleinstädten der peripheren ländlichen Räume sind weitgehend selbst tragende Strukturen zu unterstützen. Gelingt es beispielsweise nicht, eine Nachfolge für die Hausärzt*innenpraxis oder den Laden zu finden, wollen wir die Gemeinden dabei unterstützen, die Grundversorgung gemeinsam zu organisieren. Mit der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen bei der Daseinsvorsorge sollen die Gemeinden unter sich entscheiden, ob beispielsweise ein kommunales Hausärzt*innenzentrum mehrere Gemeinden zentral versorgt oder ein*e Ärzt*in in mehreren Orten abwechselnd Sprechstunden abhält. Die Landesinitiative „Neue Dorfmitte“ wollen wir weiterführen und fördern.

Wohnen ist Grundrecht und ist dauerhaft zu sichern

Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum gehören für alle zu den grundlegend notwendigen Dingen des Lebens. Das eigene Zuhause und die häusliche Geborgenheit sind gerade in der Pandemie wichtiger denn je geworden. Niemand soll Angst haben, sich die eigenen vier Wände nicht mehr leisten zu können. Es gibt Orte in M-V, manchmal sind es nur einzelne Stadtteile, in denen die Mieten in den letzten Jahren rasant angestiegen sind. Familien, Alleinerziehende, Menschen mit geringen Einkommen und viele andere haben große Probleme, bezahlbaren und geeigneten Wohnraum zu finden. Wenn Mieter*innen weit mehr als 30 Prozent des ihnen zur Verfügung stehenden Geldes für Wohnkosten – für Miete, Betriebskosten, Heizung, Strom - ausgeben müssen, bleibt ihnen zu wenig zum Leben. In Rostock, Greifswald und anderen Städten sowie in den touristischen Hochburgen ist es extrem schwierig geworden, bezahlbare vier Wände oder überhaupt Wohnraum zu finden. Mitarbeiter*innen der Hotellerie oder Gastronomie können nicht in den Orten wohnen, in denen sie arbeiten. Stattdessen müssen sie pendeln und weite Fahrtwege auf sich nehmen. Junge Leute, die in der Ausbildung sind oder studieren, zahlen immer mehr für teuren Wohnraum; wir wollen sie unterstützen; einen ersten Erfolg konnte DIE LINKE. M-V im Landtag erzielen, die Förderung studentischen Wohnraums wurde erleichtert. Auf der anderen Seite kämpfen Gemeinden im ländlichen Raum mit Leerstand und geraten Wohnungsunternehmen in wirtschaftliche Schieflage. Wo Wohnen unattraktiv und nicht mehr bedarfsgerecht ist sowie Infrastruktur fehlt, beschleunigt sich Abwanderung und die Abwärtsspirale strukturschwacher ländlicher Regionen.
Die soziale Spaltung beim Wohnen ist in Mecklenburg-Vorpommern besonders krass. Wer viel Geld hat, wohnt dort, wer wenig Geld hat, wohnt hier – zumeist in der Platte. Arm und Reich leben nicht mehr zusammen. Eine Studie hat wieder bewiesen, dass sich die soziale Spaltung an Postleitzahlen oder Straßennamen ablesen lässt. Dazu kommt, dass Kinder nicht die gleichen Kitas oder Schulen besuchen, kulturelle Angebote nicht fair verteilt sind und auch Freizeiteinrichtungen nicht für alle Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Diese Spaltung zu lindern oder sogar aufzuheben, ist ein Kraftakt über viele Jahre.

Wir wollen

  • die betroffenen Kommunen mit Landeshilfe unterstützen, denn viele Maßnahmen sind notwendig, um der Spaltung entgegen zu wirken, besondere Förderprojekte im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder der Städtebauförderung müssen entwickelt werden.
  • die Zusammenarbeit, die im Rahmen des Projektes „Zukunft des Wohnens“ begonnen hat, muss weitergeführt werden.

Wohnen mit sozialen Mieten, angemessen, klima- und bedarfsgerecht

Die soziale Sicherung des Wohnens beruht auf drei Säulen, die wir weiterhin stärken wollen. Das sind die soziale Wohnraumförderung, die Zahlung von Wohngeld und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die soziale Wohnraumförderung sind die Länder verantwortlich. Die Landesregierung hat über Jahre jeweils 20 Mio. Euro jährlich Bundesmittel nicht fürs Wohnen eingesetzt, sondern anderweitig investiert. Der Bund hat schließlich entschieden, dass M-V deutlich weniger Geld für die soziale Wohnraumförderung erhält. Das ist bitter. In den letzten drei Jahren wurden lediglich 335 Wohnungen mit Landesunterstützung in M-V fertiggestellt. Zwei Jahrzehnte lang wurde der Neubau von Wohnungen überhaupt nicht gefördert. Unser Ziel bleibt es, dass angemessener Wohnraum nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens bei unter- und durchschnittlichem Einkommen kosten darf.

Wir wollen

  • uns dafür einsetzen, die Soziale Wohnraumförderung wieder auf breite Schichten der Bevölkerung auszurichten – mit deutlich mehr Mitteln auch vom Bund.
  • Der Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte.

Selbstbestimmtes Wohnen in jedem Alter

Die Bevölkerung in M-V wird immer älter. Wer älter wird oder erkrankt, hat es schwer genug. Wenn man dann noch Angst um die eigene Wohnung haben muss, weil sie zu teuer ist oder nicht mehr geeignet, entsteht eine sehr belastende Situation.

Wir wollen

  • dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wo und mit wem er leben möchte – gegebenenfalls mit gemeindenahen Unterstützungsdiensten oder persönlicher Assistenz.
  • den Anteil barrierefreier Wohnungen deutlich erhöhen - ob Aufzüge, Treppenlifte oder andere Lösungen, die Barrieren abbauen – die Wohnraumförderung muss solche Hilfen immer möglich machen.
  • Angebote für Beratungsstellen zur barrierefreien Wohnraumanpassung flächendeckend auf den Weg bringen.
  • gemeinschafts- und generationsübergreifende solidarische Wohnformen fördern. Für neue Wohnformen wollen wir die Menschen gewinnen. Hierzu werden wir Förderprogramm auflegen.
  • die Landesbauordnung und möglichst auch die Musterbauordnung dahingehend ändern, dass die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit bei Planung und Bau wieder zu prüfen ist.

Aber nicht nur die Wohnungen sollen barrierefrei sein, sondern auch das Wohnumfeld.

Wir wollen

  • den Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ auf den Prüfstand stellen und weiterentwickeln.
  • das Landesbehindertengleichstellungsgesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention anpassen.
  • erreichen, dass insbesondere auch private Anbieter und Investoren wirksam zur Beseitigung von Barrieren verpflichtet werden. Dazu bedarf es verbindlicher Regelungen für mehr Zugänglichkeit etwa beim Wohnen, Einkaufen, in der Freizeit und im Tourismus.

Wohnkosten bezuschussen

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es doppelt so viele Wohngeldhaushalte wie im Bundesdurchschnitt. Über die Hälfte davon sind Haushalte von Rentner*innen. Die Kosten für das Wohngeld tragen jeweils zur Hälfte Bund und Länder. Das Wohngeld wird ab 2022 alle zwei Jahre an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, das ist auch unser Erfolg. Seit Beginn dieses Jahres gibt es eine neue CO2-Komponente bei den Heizkosten. Diese federt jedoch nur die höheren Brennstoffkosten durch die CO2-Bepreisung ab.

Wir wollen

  • uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete berechnet wird, also die Heizkosten voll einbezieht.
  • Wir wollen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte unterstützen, in den KdU-Richtlinien eine Klimakomponente zu verankern. Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten sollen gestaffelt nach dem Endenergieverbrauch aufgenommen werden. Damit werden höhere Unterkunftskosten bei gutem energetischem Zustand anerkannt.

Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabilisieren und stärken

Dem Großteil der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen geht es wirtschaftlich gut. Sie sind gut für die Zukunft aufgestellt und ein wichtiger Partner bei der Sicherung des sozialen Wohnens und der Aufgabe, jeder und jedem ein Dach über dem Kopf zu gewähren und Wohnungslosigkeit zu unterbinden. Doch sind weiterhin Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen liegen zumeist im Millionenbereich. In M-V haben kommunale Wohnungsunternehmen rund 320 Mio. Euro und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen noch rund 200 Mio. Euro Altschulden. Für die Genossenschaften zeichnet sich bis heute keine Lösung für die Altschuldenentlastung ab. Der Bund ignoriert dieses rein ostdeutsche Problem beharrlich. Ein von der Landesregierung begonnenes Verfahren zur Entlastung betroffener Kommunen (Entschuldungsfonds) wird noch Monate dauern und selbst dann ist die beschlossene Entlastung ein Tropfen auf den heißen Stein. Leidtragende sind vor allem Mieter*innen in ländlichen Regionen, die weiter auf Modernisierung, energetische Sanierung und den Abbau von Barrieren warten. Mit der Wiedervereinigung wurde politisch entschieden, den Wohnungsbeständen eine Schuldenlast aus DDR-Wohnungsbaukrediten zuzuordnen. Der Plan, dass die Schulden durch die Mieteinnahmen schnell abgetragen werden, ging nicht auf. Verdient haben nur die Banken, und sie tun es noch – denn die Gebäude mussten zunächst zudem mit weiteren Krediten modernisiert werden. Bei hohem Leerstand brachen die Einnahmen ein. Selbst bei Abriss verblieben die Altschulden und müssen weiter bedient werden.

Wir wollen

  • die wirtschaftliche Stabilität kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen sichern und erhalten.
  • keinen Verkauf von Anteilen oder Wohnungen kommunaler Wohnungsgesellschaften.
  • den gemeinwohlorientierten, solidarischen Genossenschaftsgedanken fördern und Vorhaben einer neuen gemeinnützigen Wohnungswirtschaft unterstützen.
  • die Entlastung der Kommunen und Wohnungsunternehmen von Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau. Dafür sind jährlich 25 Mio. Euro einzuplanen.

Mietenanstieg entgegenwirken

Für Rostock und Greifswald gelten Verordnungen, die den Mietanstieg für bestehende Mietverträge als auch bei Wiedervermietung begrenzen sollen. Dort und in weiteren Orten oder Ortsteilen des Landes mit Wohnungsknappheit gilt es Maßnahmen gegen Wohnraumknappheit und die Ausweitung des Angebots für bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen. Dies schließt etwa das Erschweren der Zweckentfremdung von Wohnraum, die Sicherung des Milieuschutzes oder den Ankauf von Belegungsrechten mit ein.

Wir wollen

  • Kommunen unterstützen, die Umnutzung von Wohnraum zu verhindern bzw. zu drosseln,
  • die Wohnraumförderung auch zu öffnen für den Anlauf von Belegungsrechten und Förderrichtlinien weiterzuentwickeln, etwa um energetische Sanierung warmmietenneutral zu ermöglichen.
  • die weitere Absenkung bis hin zur Streichung der Modernisierungsumlage unterstützen.
    uns für einen sozial gerechten und mietpreisdämpfenden Mietspiegel einsetzen. In einem zweiten Schritt wollen wir die Kommunen motivieren, qualifizierte Mietspiegel aufzustellen und den Betriebskostenspiegel als Ergänzung des Mietspiegels durchsetzen.
  • Für Wohnungsbau geeignete Landesflächen sind für soziale Wohnbauvorhaben zu nutzen bzw. in einem Bodenfonds vorzuhalten. Kommunale Grundstücke sollen möglichst nicht veräußert werden, sondern über Erbpacht bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden können. Ankäufe zur Bodenbevorratung für sozialen Wohnungsbau müssen für Kommunen erleichtert möglich sein. Ein Verkauf von Grundstücken soll allenfalls über Konzeptvergaben erfolgen und Mietpreise und soziale Zusammensetzung der Bevölkerung positiv beeinflussen. Wir wollen auf diese Weise auch innovative Wohnprojekte wie gemeinschaftliche Eigentums- und Organisationsformen ermöglichen und eine alternative soziale Infrastruktur schaffen.
  • erstmals einen Wohnungsbericht einführen und eine regelmäßige Berichterstattung veranlassen. Auf Grundlage des Wohnungsberichts und eines Monitorings soll gezielt darauf reagiert werden.