Benachteiligten Familien stehen Computer und Drucker zu

Zur Situation von Hartz IV-Familien im Lockdown erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Wieder einmal müssen die Gerichte in Deutschland entscheiden, welche Mittel in welcher Höhe den Hartz-IV-Familien zur Existenzsicherung und Teilhabe am Leben zusteht. Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) hat jetzt ein Jobcenter per einstweiliger Anordnung verpflichtet, einer Schülerin, die in einem Hartz-IV-Haushalt lebt, ein internetfähiges Gerät nebst Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und drei Druckerpatronen zur Verfügung zu stellen. Alternativ könne das Jobcenter auch die Kosten in Höhe von maximal 500 Euro übernehmen.

Meine Fraktion erwartet von den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern bei entsprechender Antragstellung, dass sie analog des Urteils aus Thüringen verfahren, auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass die Hartz-IV-Leistungen eben nicht existenz- und teilhabesichernd sind und überprüft werden müssen. Ich fordere die Landesregierung auf, diese Überprüfung umgehend zu initiieren. Ansonsten bleibt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unglaubwürdig, wenn sie beteuert, dass sie kein Kind zurücklassen will.“