Bürgerproteste ernst nehmen – keine Abstriche beim Genehmigungsverfahren für LNG-Terminal

Daniel SeiffertPressemeldungen

Für heute wurde ein weiteres Treffen vereinbart, an dem neben Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck alle am geplanten Projekt Beteiligten sowie Vertreterinnen der Landesregierung und der kommunalen Ebene teilnehmen. Zur Debatte um ein mögliches LNG-Terminal im Industriehafen Mukran erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sowie Lokalpolitikerinnen und -politikern dankbar für ihren Protest gegen ein LNG-Terminal vor Rügen. Der wachsende Druck und der Gegenwind bewirken, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben nicht einfach durchziehen kann. Eine generelle Blockade des Bundesvorhabens ist jedoch nicht erfolgversprechend, soweit der Bund die Notwendigkeit eines Terminals zur Sicherung der Energieversorgung und Abwendung einer Gasmangellage aus seiner Sicht belegt.

Die Tatsache, dass der Bund den Standort Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufnehmen will, untermauert dessen Auffassung. Sofern das Vorhaben realisiert werden soll, ist es aber legitim und geboten, Forderungen zu stellen. Wenn Mecklenburg-Vorpommern für Deutschland wieder einmal die energiepolitischen Kohlen aus dem Feuer holen muss, dürfen das Land und vor allem die Insel Rügen nicht nur auf den Folgen sitzen bleiben, sondern müssen davon auch etwas haben. Es gilt, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass Akzeptanz gefördert, Auswirkungen minimiert und möglichst ausgeglichen werden. Bei den weiteren Schritten müssen alle Beteiligungsformate und Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden. Die Menschen müssen gehört und mitgenommen werden.

Daneben sind wir als Land in der Pflicht, ein fundiertes Genehmigungsverfahren ohne Abstriche durchzuführen. Wir nehmen Landesumweltminister Till Backhaus beim Wort. Selbst bei Aufnahme in das LNG-Beschleunigungsgesetz gibt es Spielraum im Verfahren, den wir nutzen müssen. Letztlich entscheidet sich erst nach Vorlage der Planungsunterlagen sowie deren Prüfung und Abwägung, inwieweit ein solches Vorhaben tatsächlich genehmigungsfähig ist.“