Fehlender Überblick bei polizeilichem Reizgas-Einsatz

Peter RitterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Einsatz von Reizgas-Geräten durch die Landespolizei“ (Drs. 7/3875) erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Der Einsatz von Reizgas, also zum Beispiel Pfefferspray, durch Kräfte der Polizei ist politisch bundesweit umstritten und gleichzeitig alltägliche Praxis. Unumstritten aber sind die gesundheitlichen Gefährdungen und Risiken. Reizgas ist auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Hilfsmittel körperlicher Gewalt bei der Polizei. Es ist eine Waffe, deren Einsatz in §102 Absatz 3 SOG M-V rechtlich geregelt ist. Daher ist es für mich völlig unverständlich, dass zum Einsatz dieses gefährlichen polizeilichen Gewaltinstrumentes in unserem Land keinerlei Erfassung erfolgt. Es scheint mir unverantwortlich, dass der Einsatz von Reizgas zwar Bestandteil der Waffen- und Schießausbildung ist, nach erfolgreicher Polizeiausbildung aber niemand etwas über die praktischen Konsequenzen wissen will. Der Reizgas-Einsatz wird statistisch nicht erfasst, also auch nicht analysiert oder kontrolliert. Wenn die Landesregierung mitteilen muss, dass eine Evaluierung dieses Hilfsmittels körperlicher Gewalt in unserem Lande nicht erfolgt ist, muss das ein Alarmzeichen sein auch für ausstehende Änderungen des SOG. Wer nach neuen Kompetenzen ruft, sollte für Klarheit im bisherigen Waffenarsenal sorgen.“