Gutachten: Strategiefonds verfassungswidrig

Jeannine RöslerSimone OldenburgPressemeldungen

Zur Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Michael Kilian zum Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ erklären die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg, und die finanzpolitische Sprecherin Jeannine Rösler:

Oldenburg: „Nach der Haushaltsdebatte und dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 hat meine Fraktion entschieden, den sogenannten Strategiefonds der Landesregierung gutachterlich beurteilen zu lassen. Wir sind der Auffassung, dass die Verteilung von Fördermitteln nicht einzelnen Abgeordneten der Regierungsfraktionen überlassen sein kann. Seit Wochen ziehen Abgeordnete von SPD und CDU, wahlweise auch die Ministerinnen und Minister sowie die Ministerpräsidentin übers Land und verteilen mal mehr, mal weniger großzügig Geschenke. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einigen sich im Hinterzimmer über die Projekte, die bedacht werden sollen. Glück hat der Antragsteller, der einen einschlägigen Abgeordneten kennt, besser noch mit einem befreundet ist. Dann steigen die Chancen auf eine Förderung aus dem ‚Globalvolumen‘ des Strategiefonds, der 25 Mio. Euro schwer ist.“

Rösler: „Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und wird seit Bestehen des Strategiefonds mit Füßen getreten. Das Gutachten spricht hier eine klare Sprache. Der Landtag hat nicht nur das Recht der Budgethoheit, er hat auch die Pflicht dieses auszuüben. Er darf sich nicht ohne Not dieser Hoheit entledigen. Das Geld, das im Strategiefonds liegt, der jedes Jahr aufs Neue aus den Haushaltsüberschüssen gespeist wird, wurde der Verfügungsgewalt des Parlaments entzogen. Das ist auch aus Sicht des Gutachters, Prof. Michael Kilian, verfassungswidrig – der Finanzausschuss kann sich nicht anstelle des Landtages setzen. Es geht immerhin um eine nicht unerhebliche Summe an Haushaltsmitteln.“

Oldenburg: „Das Verfahren ist zudem so undurchsichtig, dass der Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht gewahrt bleibt. Insbesondere das Antragsverfahren im Vorfeld eines Beschlusses im Finanzausschuss ist undurchsichtig und eine Gleichberechtigung von Antragstellern ist nicht gegeben. Die Haushaltstransparenz dient nicht zuletzt der Finanzkontrolle durch die Opposition. Daran mangelt es beim Strategie-Sondervermögen an allen Ecken und Enden. Im Ergebnis entpuppt sich der Strategiefonds als reiner ‚PR-Fonds‘ der SPD-CDU Koalition.

Wir fordern daher die Regierungskoalition auf, die eindeutigen Ergebnisse des Gutachtens ernst zu nehmen und die rechtswidrige Mauschelei und Trostpflasterpolitik umgehend zu beenden. Für uns wiegt der Rechtsverstoß so schwer, dass wir eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen.“