Handelspräferenzen: Das Kriterium „Armut“ muss durch „Einhaltung der Menschenrechte“ ersetzt werden

Helmut ScholzPressemeldungenAus dem Europäischen Parlament

Wenn das europäische Präferenzsystem APS+ für sogenannte Entwicklungsländer als Gegenleistung für besseren Zugang zum EU-Markt die Einhaltung von Menschenrechen, Arbeitnehmer*innenrechten und Umweltschutzkonventionen vorsieht, muss dieses System auch mit wirksamen Sanktionsmechanismen versehen sein. Das erklärte der handelspolitische Sprecher der Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL), Helmut Scholz, am Donnerstag in der Debatte zur Umsetzung der Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen.

Helmut Scholz weiter: „Der Parlamentsbericht zur Umsetzung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU für den Handel mit ‚Entwicklungsländern‘ zeichnet ein viel zu positives Bild. Vor fünf Jahren waren bei der letzten großen Reform des APS trotz starker Kritik der Linken alle Länder von der Präferenzliste gestrichen worden, die laut Weltbank ein mittleres Einkommen erreicht hatten. So kommt diese Handelsförderung APS heute nur noch 18 sogenannten Entwicklungsländern zu gute. Die 49 ärmsten Länder der Welt dürfen weiter alles außer Waffen (EBA) bevorzugt in die EU exportieren.“

Lediglich acht Länder können heute noch das Flaggschiff des europäischen Präferenzsystems nutzen. Das APS+ soll einen Anreiz für ‚Entwicklungsländer‘ schaffen, als Gegenleistung für die Ratifizierung und Umsetzung von 27 ausgesuchten internationalen Menschenrechts-, Arbeitnehmer*innenschutz- und Umweltschutzkonventionen noch besseren Zugang zum EU-Markt zu erhalten, erklärte der Handelsexperte. „Dabei steht ein einzelnes Land, Pakistan, für fast das gesamte Handelsvolumen. Pakistan ist jedoch nicht zu einem Champion der Menschenrechte geworden. Grund dafür: Die EU-Kommission reagiert zu schwach auf Verstöße gegen die Vereinbarung. Das gilt für Pakistan, aber auch für die systematischen Menschenrechtsverstöße des philippinischen Präsidenten Rodrigo Dutertes, beide APS+, sowie für die Verbrechen der Regierungen von Myanmar und Kambodscha, beide EBA.

„Die EU muss zeigen, dass sie auch bereit ist, Handelspräferenzen zu entziehen. Sonst funktioniert das Anreizsystem nicht mehr. Wir müssen das Kriterium ‚Armut‘ ersetzen durch das Kriterium ‚Einhaltung der Menschenrechte‘ für die Gewährung von Handelspräferenzen“, so Helmut Scholz.

„Das Jahr 2022 ist das ‚Verfallsdatum‘ der aktuellen APS-Verordnung. Die Reform muss also gleich nach den Wahlen in Angriff genommen werden.“