Hartz-IV-Sanktionen endlich abschaffen!

Henning FoersterPressemeldungen

Zur jüngsten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die IAB-Studie sieht unter anderem die Gefahr, dass durch die Sanktionen Übergänge in instabile Arbeitsverhältnisse und ein Rückzug aus dem Arbeitsmarkt besonders bei Jugendlichen befördert werden. Aus unserer Sicht stellt sich zudem die Frage von Aufwand und Nutzen, wenn lediglich drei Prozent der Leistungsbeziehenden sanktioniert werden müssen. Statt einen aufwändigen Sanktionsapparat zu finanzieren sollten Personal und Geld in die Integration der Langzeitarbeitslosen investiert werden.

Die Landesregierung sollte sich bei der anstehenden SGB-II-Novellierung im Zusammenhang mit dem geplanten Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose dafür einsetzen, die Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Bezieherinnen und -beziehern abzuschaffen. Vor allem sollte sie dies mit Blick auf die aktuell geltenden verschärften Regelungen für junge Leute unter 25 Jahren tun.

Die bisherige Sanktionspraxis gegenüber Leistungsbeziehenden aller Altersgruppen ist aufwändig und entspricht mit ihrer Bestrafungslogik eher der Pädagogik des 19. als des 21. Jahrhunderts. So wird der häufigste Sanktionsgrund, das Meldeversäumnis, bereits mit 10 Prozent Leistungskürzung für die Dauer von drei Monaten geahndet. Eine Pflichtverletzung wie die Weigerung, ohne wichtigen Grund eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Maßnahme teilzunehmen, zieht bereits 30 Prozent Leistungskürzung nach sich.

Besonders problematisch ist die Kürzungspraxis bei den unter 25-jährigen Arbeitslosen. Hier führt schon die erste Pflichtverletzung zur kompletten Streichung des Regelsatzes. Sie erhalten dann nur noch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nicht nur aus Sicht meiner Fraktion, vieler Wohlfahrtsverbände und anderer Institutionen, sondern auch aus Sicht des Gothaer Sozialgerichtes ist diese Sanktionspraxis nicht haltbar. Wenn Hartz IV das soziokulturelle Existenzminimum darstellt, dann darf es nicht unterschritten werden. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber befinden.“