Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz ist machbar

Das Land Berlin führt jetzt die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen - und Polizeibeamten ein. Wahlweise kann  diese mit Namen oder einer individuellen Nummer erfolgen. "Dieses Beispiel zeigt, dass eine solche Kennzeichnung machbar ist. Mecklenburg-Vorpommern sollte diesem Beispiel folgen.", so der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter. Mit einer solchen Regelung geht es nicht darum Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht zu stellen oder potentiellen Straftätern Daten von Beamtinnen und Beamten zur Verfügung zu stellen. "Die Kennzeichnung im Einsatz schafft Rechtssicherheit und Klarheit. Pauschale Verurteilungen der Polizei etwa bei Demonstrationen sind dann, bei Kompetenzüberschreitungen im Einsatz, nicht mehr möglich.", so Ritter weiter. Die Linksfraktion hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Einführung einer Kennzeichnungspflicht gefordert, dieses wurde jedoch immer wieder abgelehnt. "Die Ablehnungsgründe sind mit der Berliner Regelung nun aber hinfällig, deshalb sollten auch in Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen zur Einführung der Kennzeichnung geschaffen werden.", so Ritter abschließend.