Kinder- und Jugendbeteiligung gehören in die Kommunalverfassung

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Forderung des Beteiligungsnetzwerkes M-V und des Landesjugendrings (LJR), Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalverfassung zu verankern, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Bei meiner Fraktion rennen das Netzwerk und der LJR offene Türen ein. Seit vielen Jahren fordern wir, Beteiligungs- und anderen Rechten von Kindern und Jugendlichen einen höheren Stellenwert einzuräumen. Zuletzt haben wir im Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel der Verankerung von Beteiligungsrechten in der Kommunalverfassung. SPD, CDU und AFD haben eine Überweisung und damit eine Beratung in den Ausschüssen abgelehnt.

Die Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind in M-V ohnehin ein Flickenteppich. Und die herrschende Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass deren Mitbestimmungsmöglichkeiten in Fragen, die sie unmittelbar betreffen, gegen null gehen. Das betrifft die Bereiche Schule und Kita genauso wie Freizeitmöglichkeiten, etwa Jugendklubs und Spielplätze. In den Gremien der Landesregierung zu den Corona-Maßnahmen waren Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen nicht beteiligt.

Auch fehlt es an der digitalen Infrastruktur, um Kinder- und Jugendbeteiligung trotz der Corona-Beschränkungen zu ermöglichen. Das muss sich ändern. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen verbindlich verankert werden. Deshalb werden wir auch im Landtag entsprechend aktiv bleiben.“