Krankenhausplanung ist Daseinsvorsorge und darf nicht gefährdet werden

Zum Entwurf eines Krankenhausgesetzes der Landesregierung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke:

„Zum wiederholten Mal versuchen die SPD und die Sozialministerin des Landes unter dem Vorwand der vermeintlichen Modernisierung und des Bürokratieabbaus das Gesundheitswesen und in diesem Fall die Krankenhausplanung den Marktmechanismen zum Fraß vorzuwerfen. In Folge dieser Politik werden Krankenhäuser im Land schließen, die medizinische Versorgung wird sich weiter verschlechtern und die Versicherten werden finanziell noch mehr belastet. Schon ohne die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz ist in Zukunft von monatlich 50 bis 70 Euro Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung die Rede.

Entgegen der Darstellung von Sozialministerin Schwesig haben sich Krankenhausplanung und -finanzierung im Land in ihrer jetzigen Form bewährt. Planung und investive Förderung müssen fortgesetzt werden, um die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung auch weiterhin zu sichern. Die Probleme z.B. bei der kinderärztlichen Versorgung sind bekannt, und es stellt sich die Frage, warum dieses Problem nicht aufgegriffen wurde. Ebenso scheinheilig ist die Darstellung der Sozialministerin, wonach ihr die ärztliche und auch die ambulante medizinische Versorgung am Herzen liegen. Eine Anhörung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im Land wurde von den Koalitionsfraktionen ohne Widerspruch der Ministerin abgelehnt. Einen Hinweis auf die notwendige Verknüpfung der stationären mit der ambulanten medizinischen Versorgung sucht man im Gesetz ebenfalls vergebens.

Die Akteure im Gesundheitswesen handeln auf der Grundlage von Gesetzen und nicht auf der Grundlage von Absichtserklärungen. Es nutzt also nichts, wenn Sozialministerin Schwesig wortreich erklärt, was sie eigentlich will, was demnächst vom Bund zu erwarten ist und wofür sie sich auf dieser Ebene einsetzt, während sie mit einem Gesetz ganz andere Fakten schafft.

Völlig inakzeptabel ist es, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, ohne eine Kostenfolgeabschätzung für die Kommunen vorzunehmen.“