Landesregierung muss Impfmanagement korrigieren und kommunizieren

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur aktuellen Debatte um die Umsetzung der Impfverordnung des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion Torsten Koplin:

„Das Impfmanagement der Landesregierung muss korrigiert und besser kommuniziert werden. Denn es liegt nicht allein an Vorbehalten gegenüber dem AstraZeneca-Impfstoff, dass Impfdosen in Größenordnungen nicht verimpft werden können. Viele Impfberechtigte aus der Prioritätsstufe eins wissen offenbar gar nicht, dass sie impfberechtigt sind, denn sie bekommen keine Einladung bzw. Aufforderung, sich impfen zu lassen – etwa Beschäftigte in den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten.

So schnell wie möglich müssen die Hausärzte in das Impfen eingebunden werden, wenn in der Priorität zwei nicht nur 283 000 über 70-Jährige, sondern auch Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, denn nur die Hausärzte und die Krankenkassen wissen, wer dann berechtigt ist.

Zweifel an den Impfzahlen kommen ebenfalls auf, wenn die Landesregierung erklärt, 87 Prozent der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hätten schon eine Zweitimpfung erhalten, das Impf-Monitoring des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Heime in M-V jedoch lediglich 15 549 Zweitimpfungen ausweist, was 66 Prozent der Erstimpfungen in Heimen entspräche. Mit dem heutigen Tag meldet das RKI für M-V 203 000 gelieferte Impfdosen, von denen bisher lediglich 128 500 genutzt wurden. Es könnte also losgehen mit dem Impfen am laufenden Band. Es stellt sich die Frage, wieso das Band nur zuckelt.“

Hintergrund: Die Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Februar 2021 sieht drei Prioritätsstufen vor.

Stufe mit höchster Priorität: Personen vollendetes 80. Lebensjahr (in M-V 126 000); Personal sowie Bewohnerinnen und Bewohner in stationären und teilstationären Einrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie Gutachter/Prüfdienste, Personal in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko (Intensivstationen, Notaufnahme, Rettungsdienste, Palliativversorger, Impfzentren, Onkologie- und Transplantationsstationen).

Stufe mit hoher Priorität: Personen über 70 Jahre (in M-V 283 000), Personen mit Trisomie 21 bzw. mit Demenz oder geistiger Behinderung bzw. nach Organtransplantation, mit Tumor- und Lungenerkrankungen, Diabetes, chronische Leber und Nierenerkrankungen, Adipositas mit BMI ü40, bes. weitere gefährdete Pers., Kontaktpersonen von Pflegeangehörigen und Schwangeren, Betreuungs- und Pflegepersonal geistig behinderter Menschen, Personen in medizinischen Einrichtungen mit erhöhtem Expositionsrisiko, Personal in Blut- und Plasma-Spende-Zentren sowie in Corona-Test-Zentren, Polizei- und Ordnungskräfte bei Demonstrationen, Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz, Mitarbeitende im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Personen in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie Personen in häuslicher Pflege;

Stufe mit erhöhter Priorität: Personen über 60 Jahre (in M-V 258 000), Personen mit zehn aufgeführten Vorerkrankungen, Personen in besonders relevanter Position wie  Verfassungsorgane, Regierung, Verwaltung, Streitkräfte, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz, Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen wie Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik, Telekommunikation, Personal in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko (Labore), Personal im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieher und Lehrer sowie Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.

Nach Angaben der Landesregierung (Drs. 7/5756 Antwort 8.) gehören zum Personenkreis mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen beispielsweise befristet Beschäftigte, Personal in Zeitarbeit, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Inhaftierte, Mitarbeitende in der fleischverarbeitenden Industrie, Saisonarbeiter, Erntehelfer, Personal in Verteilzentren von Paketdiensten, Personal in Teilzeit mit 20 oder weniger Stunden, Sozialhilfeempfängerinnen sowie Personal an Arbeitsplätzen mit vielen Personen in unzureichend mit Frischluft versorgten Räumen, in denen Abstand halten schwierig oder unmöglich ist und Schutzkleidung nicht oder nicht korrekt getragen wird.