Linksfraktion fordert höheres Landesblindengeld

„Vor nunmehr zehn Jahren wurde das Landesblindengeld durch SPD und CDU von 546,10 Euro pro Monat auf 430 Euro gekürzt und seither nicht mehr angehoben. Das ist aus Sicht meiner Fraktion nicht länger akzeptabel“, erklärt Torsten Koplin, der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V.

„Seither haben sich nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten erhöht. Insbesondere auch die notwendigen Hilfsmittel für blinde und stark sehbehinderte Menschen sind in diesen zehn Jahren teurer geworden. Zuweilen werden Hilfsmittel, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sogar in so schlechter Qualität angeboten, dass die Betroffenen gezwungen sind, auf sogenannte höherwertige Geräte auszuweichen und den Differenzbetrag selbst zahlen müssen. Dies beschreiben Betroffene zum Beispiel mit Bezug auf Computertechnik oder Bildschirmlesegeräte. Auch unabdingbare persönliche Dienstleistungen zum Beispiel für Reinigungs- oder Gartenarbeiten sind teurer geworden. Dies übrigens gewollter maßen, denn auch in diesen Branchen gelten endlich völlig zu Recht Mindestlöhne.

All das belegt, dass eine Steigerung des Landesblindengeldes um zunächst zehn Prozent und eine künftige Dynamisierung erforderlich sind. Anderenfalls kann nicht mehr davon die Rede sein, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesblindengeld einen angemessenen Nachteilsausgleich für ihre Behinderung erhalten. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU stehen in der Pflicht, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich zu gewährleisten, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt. Dies gilt ohne Einschränkung auch für die weit mehr als 4000 blinden und stark sehbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Meine Fraktion fordert die Anpassung des Landesblindengeldes mit Beschluss des nächsten Doppelhaushaltes im Dezember diesen Jahres.“