Mehr Brandschutz in Stallanlagen ist das Gebot der Stunde

Eva-Maria KrögerPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Fachempfehlung ‚Brandschutz in Stallanlagen‘ beim Landesbauordnungsrecht mit aufnehmen“ (Drs. 7/6006) erklärt die baupolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung eine klare Haltung. Sie muss sich mit Nachdruck für die Einführung von Sonderbauschriften bei Stallanlagen einsetzen – möglichst durch Änderung der Musterbauordnung, zur Not aber auch im Alleingang durch Änderung der Landesbauordnung.

Größere Abstände zwischen den Ställen, die Begrenzung der Tierzahlen in den Ställen selbst, ausreichend Flucht-Tore, mehr Brandwände und Vorrichtungen, die ein Übergreifen von Feuer verhindern, ein Einsatz von Materialien, die nicht brennbar sind noch abtropfen können sowie häufigere Brandschauen sind nur einige Dinge, die wesentlich stärker berücksichtigt werden müssen.

In ihrer Antwort klingt die Landesregierung wenig ambitioniert. Demnach will sie eine Sonderbauschrift für Stallanlagen prüfen, aber dazu erst die Ergebnisse der Bandursache und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes abwarten. Dabei hatten Agrarminister Till Backhaus und Bauminister Christian Pegel kurz nach dem verheerenden Brand in Alt Tellin angekündigt, Möglichkeiten auszuloten, wie derartige Katastrophen verhindert werden können. Was ist daraus geworden? Welche Schlussfolgerungen werden gezogen?

Es muss doch inzwischen jedem klar sein, dass mehr Brandschutz in Stallanlagen durch gesonderte bauordnungsrechtliche Vorschriften hergestellt werden muss. Das ist das Gebot der Stunde – nicht Zögern und Zaudern. Tiere können sich nicht selbst retten. Im Gegenteil, sie laufen in Panik, gerade wenn sie keinerlei Freigang gewöhnt sind und außer ihrem Stall nichts anderes kennen, gar zurück in die vermeintliche Sicherheit und in den sicheren Tod. Bauordnungsrechtliche Vorschriften gehen bis auf wenige Ausnahmen von einer Selbstrettung aus. Es braucht Vorschriften für Menschen und welche für Tiere.“