Mindestausbildungsvergütung für alle - ohne Hintertür

Henning FoersterPressemeldungen

Zur heute von der Bundesregierung angekündigten Einführung einer bundesweiten Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2020 erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

 

„Mein Gott, jetzt haben sie es! Jahre nach Schritt eins, der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für alle Beschäftigten bundesweit, folgt nun der von meiner Fraktion und den Gewerkschaften lange geforderte und in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels nur logische Schritt zwei: die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung als Lohnuntergrenze für Auszubildende.

Aktuell liegen noch sieben Ausbildungstarifverträge in M-V unter den von der Bundesregierung geplanten Vergütungshöhen, darunter Floristen und das Sicherheitsgewerbe, aber auch das Metallverarbeitende sowie das Sanitär- und Heizungshandwerk.

Meine Fraktion begrüßt daher die Grundsatzentscheidung pro Mindestausbildungsvergütung. Doch leider wird die Freude getrübt. Denn wieder einmal sieht es so aus, als ob die Bundesregierung ein oder gleich mehrere Hintertürchen einbauen will. Denn dort, wo Tarifverträge existieren, soll die Mindestausbildungsvergütung ausgesetzt werden können, was am Ende zu einem absurden Ergebnis führen würde. Im nicht tarifgebundenen Unternehmen greift der Azubi-Mindestlohn, im tarifgebundenen möglicherweise nicht. Wer meint, so die Tarifbindung stärken zu wollen, hat offenbar etwas gründlich missverstanden. Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung sind die untere Haltelinie im System, tarifliche Vereinbarungen müssen aus unserer Sicht darüber liegen.

Eine bundesweit einheitliche Mindestausbildungsvergütung für alle Azubis muss zudem grundsätzlich höher ausfallen. Sie sollte, wie vom DGB gefordert, 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres betragen. Gemessen an den Zahlen des Jahres 2017 wären das für das 1. Ausbildungsjahr bereits 635 Euro bzw. 768 Euro im 3. Jahr. Der Effekt wäre dann noch größer, denn aktuell liegen in M-V noch 22 bzw. 21 geltende Ausbildungstarifverträge unter diesem Niveau.

Die Erfahrungen mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes haben zudem unterstrichen, dass jedes Gesetz nur so gut ist, wie dessen Umsetzung auch kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Daher sollte von Anfang an ein strenges Kontrollsystem etabliert werden.“