SPD und CDU verhindern einmaligen Feiertag anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und Beendigung des 2. Weltkrieges

Peter RitterPressemeldungen

Zur heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Drs. 7/3396) erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Ich bedauere sehr, dass die Koalitionsmehrheit von SPD und CDU im Landtag einer Überweisung des Gesetzentwurfs zur Einführung eines einmaligen Feiertags am 8. Mai 2020 nicht zugestimmt hat. Zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und Beendigung des 2. Weltkrieges wäre ein einmaliger gesetzlicher Feiertag angemessen.

Dabei hat die Debatte deutlich gemacht, dass es in allen Fraktionen nachdenkliche und diskussionswürdige Fragen und Auffassungen zu diesem Tag, in Mecklenburg-Vorpommern Landesgedenktag, gibt. Diese Fragen wären es wert gewesen, in einem weiteren parlamentarischen Verfahren beraten zu werden. Aufgrund der Ablehnung von SPD und CDU jedoch bleibt ein fader Beigeschmack. Allein das Abarbeiten der Koalitionspolitiker an der Begrifflichkeit „Feiertag“ macht dies deutlich. Das Gesetz kennt nur die Kategorien „Feiertag“ und „Gedenktag“. Das bedeutet aber gerade nicht, dass z.B.  der Feiertag nur zum Feiern da sei, wie die Koalition suggeriert. Das Gesetz regelt in den §§ 3 bis 6 Schutzvorschriften von Feiertagen, wie sie z.B. zum Karfreitag in Anwendung gebracht werden. Warum dies beim 8. Mai 2020 nicht getan werden könnte, wurde von den Koalitionsfraktionen nicht beantwortet.

Immerhin ließ die heutige Debatte erkennen, dass es fraktionsübergreifend die Bereitschaft gibt,  den 8. Mai 2020 in würdiger Weise gemeinsam zu begehen. Meine Fraktion steht unabhängig von der heutigen Ablehnung unseres Gesetzentwurfs für gute Vorschläge aufgeschlossen entgegen. Ziel sollte eine möglichst einvernehmliche Verständigung zwischen Parlament und Landesregierung sein.“