Unabhängigkeit der Justiz muss uneingeschränkt gewahrt bleiben

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Besetzungsverfahren des leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft“ (Drs. 7/2372) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Das Besetzungsverfahren des leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft legt die Vermutung nahe, dass die Ministerpräsidentin Einfluss auf Stellenbesetzungen in der Justiz nimmt.

Sachliche und nachvollziehbare Kriterien, warum das Besetzungsverfahren derart lang dauerte, sind nicht erkennbar. Beamtenrechtliche Kriterien, die angeblich zu der Zeitverzögerung geführt haben, wurden bereits im Auswahlverfahren geprüft. Es erschließt sich deshalb nicht, warum sich das Ernennungsverfahren von Februar bis Juli 2018 hinzog. Ähnliche Vorgänge wurden in der Vergangenheit in einem zeitlichen Rahmen von ein bis zwei Monaten abgewickelt.

Es ist davon auszugehen, dass die Ernennung bis heute nicht erfolgt wäre, hätte die Kleine Anfrage, die acht Tage zuvor gestellt wurde, nicht den Druck erhöht. Auch die Begründung für die lange Dauer des Verfahrens, wonach die Frauenquote erhöht werden solle, vermag nicht zu überzeugen. Der Vorwurf des Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Krüger, geht völlig ins Leere. Meine Fraktion setzt sich seit Jahren für eine Frauenquote in Führungspositionen ein. Das gilt selbstverständlich auch für die Justiz!

Der Vorgang macht deutlich, dass der Vorbehalt der Ministerpräsidentin ab einer R3-Besoldung die Ernennung selbst durchzuführen, an konkrete Kriterien geknüpft werden muss. Dies ist in der geltenden Anordnung nicht der Fall. Um die Unabhängigkeit der Justiz in jedem Fall zu gewährleisten, müssen transparente Kriterien erstellt bzw. alternative Ernennungsformen erarbeitet werden.“