Wahlfreiheit bei Gesundheitsversorgung auch für Beamtinnen und Beamte in M-V einführen

Torsten KoplinPressemeldungen

Bezugnehmend auf die Antworten der Landesregierung auf seine Anfragen auf die Drucksachen 7/3692 vom 24.06.2019 und 7/3846 vom 01.08.2019 zum Thema Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte erklärt Torsten Koplin, der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V:

„Die Prognosen der Landesregierung machen deutlich, dass die Beihilfekosten des Landes für die Gesundheitsversorgung der aktiven Beamtinnen und Beamten von 2019 bis 2040 von 23,9 auf 68,8 Millionen Euro und für die Pensionierten von 24,7 auf 134,7 Millionen Euro steigen werden. Das entspricht Kostensteigerungen um 187,9 bzw. 445,3 Prozent.

Andere Bundesländer haben nach intensiven Diskussionen und Abwägungen begonnen, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. In Hamburg gilt das Wahlrecht für alle neu in den Beamtendienst übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit dem 1. August 2018, in Bremen seit dem 1. Juni 2019. In Brandenburg und Thüringen tritt die Wahlfreiheit zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Während andere Länder handeln, grübelt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe zwei Jahre hin und her, was sie denn nun tun sollte.

Nach Auffassung meiner Fraktion sollten die Beamtinnen und Beamten selber entscheiden können, welche Form der Gesundheitsvorsorge für sie die richtige ist – gesetzlich oder privat. Gerade für die unteren Besoldungsgruppen sowie für Familien wäre der Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung vorteilhaft, ein echter Beitrag zu einem familienfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern und eine finanzielle Entlastung. Zudem würde das Prinzip der solidarischen Gesundheitsgemeinschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt. In Hamburg haben im Laufe des ersten Jahres 1.365 Beamtinnen und Beamte davon Gebrauch gemacht, was den Bedarf für die Regelung bestätigt.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung zustellen und die Beamtinnen und Beamten durch ein echtes Wahlrecht selbst entscheiden zu lassen, wo sie versichert sein wollen.“