Zwangsverrentung bei Hartz IV ganz abschaffen – Betroffene sollten klagen

Henning FoersterPressemeldungen

Zum jüngsten Urteil des Bundessozialgerichtes, wobei ein Kläger aus Neubrandenburg gegen seine Zwangsverrentung mit Abschlägen geklagt und Recht bekommen hat, erklärt Henning Foerster, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Das Urteil ist grundsätzlich zu begrüßen und sollte genutzt werden, die Zwangsverrentung von Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern, die 2008 eingeführt wurde, wieder ganz abzuschaffen.

Der vorzeitige Rentenbezug ist mit einer lebenslangen Rentenkürzung verbunden und auch deshalb völlig inakzeptabel. Außerdem ist er ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit der Politik der CDU, die das Renteneintrittsalter erst heraufsetzt und den Fachkräftemangel beklagt, die Langzeitarbeitslosen aber mit Armutsrenten abspeisen will. Statt Arbeitslose zu bestrafen, sind deren verstärkte Förderung, mehr Investitionen in gesunde Arbeitsplätze und armutsfeste Einkommen notwendig.

Da es möglicherweise so schnell nicht zur Gesetzesänderung kommt, kann ich allen Betroffenen nur raten, gegen ihre Zwangsverrentung in Widerspruch zu gehen, Eilanträge bei den Gerichten zu stellen und zu klagen. Das verzögert den Renteneintritt und mindert die lebenslangen Kürzungen.“