Zweigstellen müssen wieder Vollgerichte werden

Zur heutigen Ablehnung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung amtsgerichtlicher Zweigstellen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Wenn man Fehler macht, muss man auch in der Politik in der Lage sein, diese zu korrigieren. Die Einführung amtsgerichtlicher Zweigstellen im Zuge der letzten Gerichtsstrukturreform war und ist ein Fehler. Lange Fahrwege und Fahrzeiten für Rechtsanwälte, Polizisten, Staatsanwälte und Beteiligte an Gerichtsverfahren sind heute allgegenwärtig. Schöffen schmeißen ihr Amt hin. Eine bessere Vertretungssituation ist nicht eingetreten. Die durch die Zweigstellenlösung notwendige Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Personalbedarfsberechnung nicht berücksichtigt. Richterliche Aufgaben werden in die Hauptstandorte verlagert und schaffen in den Zweigstellen ein Gefühl der Unsicherheit.

SPD und CDU verschließen jedoch die Augen davor. Die befürchteten Nachteile solcher Zweigstellen sind eingetreten - die erhofften Vorteile jedoch nicht. Die größere Effizienz der Zweigstellen ist nicht eingetreten und sie schaffen keinen flexibleren Personaleinsatz. Um das festzustellen muss man auch keine Evaluierung mehr abwarten. Die Regelzweigstellenlösung der Gerichtsstrukturreform ist gescheitert. Die Rückumwandlung der Zweigstellen zu vollwertigen Amtsgerichten ist die einzig sinnvolle Lösung. Nur so können die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wohnortnah die Justiz in Anspruch nehmen. Es dürfen keine Tagesreisen notwendig sein, um ein Grundbuchauszug oder einen Erbschein zu erhalten.“