Schutz für sexuelle Identität ins Grundgesetz – CDU/CSU sollte sich Anliegen nicht verweigern

Eine Gesetzesinitiative des Bundesrats will den Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt

„Der Artikel 3 im Grundgesetz, der Diskriminierungsverbote etwa wegen des Geschlechts, der Herkunft und Glaubens festschreibt, sollte um den Zusatz ‚sexuelle Identität‘ erweitert werden.

Wir müssen leider feststellen, dass Queerfeindlichkeit zunehmend verbreitet und spürbar ist. Queere Menschen sind Anfeindungen, Hass, Hetze und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt. Es ist Aufgabe einer offenen und vielfältigen Gesellschaft, diese Menschen zu schützen. Deshalb sollte das Verbot der Diskriminierung grundgesetzlich verankert werden – ein deutliches und klares Bekenntnis für Vielfalt und Toleranz.

Die Gesetzesinitiative wird jetzt in den Bundestag eingebracht, wo eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, das Grundgesetz zu ändern. Deshalb appelliert meine Fraktion an die CDU Mecklenburg-Vorpommern und deren Fraktion im Landtag, bei ihrer Fraktion im Bundestag dafür zu werben, sich dem Anliegen nicht zu verweigern. Das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeißelt, es hat schon zahlreiche Änderungen gegeben. Jetzt stehen die Zeichen der Zeit auf eine weitere Ergänzung – Diskriminierungsverbot wegen ‚sexueller Identät‘ ins Grundgesetz!“