Schutz und Beratung für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt
Zur Informationsveranstaltung des „Hilfenetzes gegen häusliche und sexualisierte Gewalt M-V“ heute vor dem Schweriner Schloss erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Seit 1990 hat sich in Mecklenburg-Vorpommern hat ein spezialisiertes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Stalking, Menschenhandel, Zwangsprostitution und -verheiratung entwickelt. Es bietet Betroffenen Schutz und Beratung, leistet Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit und bietet auch Beratung für Gewaltausübende an. Die Dunkelziffer im Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt ist auch bei uns sehr hoch. Viele haben Angst und sehen keinen Weg, wie sie aus dem Teufelskreis der Gewalt ausbrechen können. Deshalb sind solche Veranstaltungen wie heute in Schwerin richtig und wichtig, um über die Hilfestrukturen zu informieren.
Mit dem Beitritt Deutschlands zur Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sind die dort getroffenen Regelungen rechtlich bindend und stellen auch uns vor neue Herausforderungen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat sich meine Fraktion dafür eingesetzt, dass im laufenden Doppelhaushalt Mittel für eine umfassende Evaluation des bestehenden Hilfenetztes zur Verfügung stehen. Die Evaluation ist in vollem Gange und erste Ergebnisse werden für November erwartet.
Sollte sich im Ergebnis herausstellen, dass wir handeln müssen, sollte dies möglichst zeitnah erfolgen. Deshalb regt meine Fraktion an, für das umsetzende Ministerium eine Haushaltsermächtigung für gegebenenfalls erforderliche Finanzmittel einzurichten. Bereits enthalten ist im Haushaltsentwurf für die Jahre 2024/25 die Einrichtung einer Koordinierungsstelle gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention. Damit reagieren wir auf die gestiegenen Anforderungen, die die Träger der Beratungs- und Hilfestrukturen bereits angezeigt haben.
Als Fachpolitikerin bin ich selbstverständlich im Austausch mit vielen am Hilfe- und Beratungsnetz Beteiligten. So sind etwa auch die Defizite, die wir bei der Begleitung von Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen haben, weitestgehend bekannt. Es fehlen häufig barrierefreie Zugänge. Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass der Bund die Mittel zum Bau von Frauenhäusern gestrichen hat.“
Hintergrund. Das bestehende Hilfenetz umfasst neun Frauenhäuser, acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, fünf Interventionsstellen, fünf Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, der Täterberatung, der Fachberatungsstelle ZORA für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.