Von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen müssen auf den Sozialstaat vertrauen können
Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster: „Die Zahlen sind Ausdruck herausfordernder Zeiten, insbesondere in der Wirtschaft. Gerade dann müssen Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, darauf vertrauen können, dass der Sozialstaat sie unterstützt und ihnen neue Perspektiven eröffnet. Passgenaue Angebote zur Weiterbildung und Qualifizierung sind wichtiger denn je. Etwa zwei Drittel der Betroffenen befinden sich hierzulande nach wie vor in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Menschen werden derzeit nahezu täglich durch neue Ankündigungen aus dem politischen Berlin denunziert und verunsichert. Nach der Ankündigung einer neuerlichen Nullrunde bei den Regelsätzen soll der ‚Herbst der Reformen‘ zur Rückabwicklung des Bürgergeldes mit der Rückkehr zu Vermittlungsvorrang und schärferen Sanktionen genutzt werden. Dies alles ist abzulehnen. Aktuelle Studien belegen erneut, dass sich Sanktionierte häufig zurückziehen – aus der Fallbearbeitung, dem Leistungsbezug und dem Arbeitsmarkt. Vielfach werden sie durch die Familie aufgefangen oder sie flüchten in Schwarzarbeit. Kurzfristig positive Effekte von Sanktionen kehren sich laut IAB-Studien nach weniger als zwei Jahren ins Gegenteil. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2019 unmissverständlich klargestellt: ‚Das menschenwürdige Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu und geht auch durch vermeintlich unwürdiges’ Verhalten nicht verloren. Genau dort wollen Union und SPD jedoch ansetzen, wenn sie erklären, dass bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit durch arbeitsfähige Leistungsbeziehende eine Totalsanktion mit vollständigem Leistungsentzug folgen soll. Ein solches Hinwegsetzen über die Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts ist inakzeptabel.“ |
