Wohnraum schützen durch Zweckentfremdungsrecht – Kommunen stärken, Mieten stabilisieren

Zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts erklärt die Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Jeannine Rösler:

„Während es für immer mehr Menschen schwierig wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden, werden Wohnungen gleichzeitig dem regulären Mietmarkt entzogen, wie etwa durch Kurzzeitvermietungen. Diese Entwicklung verschärft die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich. Genau an dieses Problem setzt das neue Zweckentfremdungsrecht an und orientiert sich dabei an EU-Vorgaben zur Kurzzeitvermietung.

Wer Wohnraum dem Markt entzieht, um kurzfristig höhere Renditen zu erzielen, verschärft den Druck auf Mietpreise und Verfügbarkeiten. Studien zeigen, dass Kurzzeitvermietungen ganz konkrete Auswirkungen haben: Steigende Angebotsmieten, weniger verfügbarer Wohnraum, mehr Konkurrenz um knappen Wohnraum auf dem regulären Mietmarkt. 

Der Gesetzentwurf gibt den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand, um gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Er schafft klare Regeln und ermöglicht es, dort einzugreifen, wo Wohnraum dem eigentlichen Zweck entzogen wird. 

Bezahlbarer Wohnraum für Studierende, Auszubildende, Familien oder Beschäftigte darf nicht zur Mangelware werden. Klar ist aber auch, dass dieses Gesetz allein nicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt lösen kann. 

Wir brauchen zusätzlich mehr sozialen Wohnungsbau und eine stärkere Rolle kommunaler Wohnungsunternehmen. Wir brauchen eine Wohnungspolitik, die sich an den Bedarfen der Menschen orientiert und nicht an maximalen Renditen. Mit dem Zweckentfremdungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.“