Mitsprache

Mitsprachemöglichkeiten verteidigen und stärken
 

Auszug Artikel 28 Grundgesetz: Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.

Ein Blick in die Realität zeigt allerdings oft ein anderes Bild. Gesetze und Verordnungen übergeordneter politischer Ebenen und eine unzureichende Finanzausstattung grenzen den Handlungsspielraum der Kommunen ein. Durch rechtliche, ökonomische und politische Rahmenbedingungen werden die Möglichkeiten der Selbstverwaltung zusätzlich erschwert und unübersichtlich. Bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge in privater Hand ist die kommunale Mitgestaltung eingeschränkt.
Das Ergebnis sind oft enttäuschte Erwartungen und Wünsche der Einwohnerinnen und Einwohner bei Entscheidungen in der Kommune. Das Gefühl der Fremdbestimmung kann in Politikverdruss, einer geringeren Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen, der Wahl extremistischer Parteien oder der Abwendung von der Politik insgesamt münden.
Neben unerlässlichen Rechtsgarantien geht es uns vor allem darum, Selbstverwaltung im politischen Sinne zu verstehen und zu gestalten. Über kommunale Angelegenheiten sollen die Menschen im Rahmen der Gesetze maßgeblich selbst bestimmen können. Das bedeutet, die Menschen nicht nur als „Kunden“ des Dienstleistungsunternehmens Gemeinde, Stadt oder Landkreis zu betrachten, sondern vor allem als aktive Mitgestalter des Lebens vor Ort.
Die Rechte und kommunikativen Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen sind zu stärken. Gerade weil kommunale Verwaltungen zunehmend einer Professionalisierung unterliegen, brauchen wir als Korrektiv und kreativen Gegenpol ein gut ausgestattetes politisches Ehrenamt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner, politischen Gremien und Verwaltungen sollen gemeinsam und auf Augenhöhe die Grundsätze der Gemeinde- bzw. Kreispolitik bestimmen. Voraussetzung dafür ist eine transparente, gleichberechtigte und barrierefreie Kommunikation zwischen ihnen. Weiterhin gehören dazu ein breiter und ungefilterter Zugang zu wesentlichen Informationen, die die Kommune und Arbeit der kommunalen Vertretungen und Verwaltungen betreffen.

Unsere Ziele:
1. Direkte Demokratie
Eine Erleichterung direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene, z.B. durch die     Absenkung der Beteiligungsquoten und der Einsatz verbindlicher Bürgerentscheide in grundsätzlichen, mittel- und langfristigen Planungen und Richtungsentscheidungen.
2. Zentralisierung eindämmen
Eine größere Zentralisierung der Kreisverwaltung auf den Standort Stralsund muss verhindert werden. Die Außenstandorte Ribnitz-Damgarten, Bergen und Grimmen müssen zukunftsfähig bleiben und dürfen nicht geschwächt werden.
3. Informiert sein!
Wir wollen einen einheitlichen und barrierefreien Zugang zu Terminen, Tagesordnungen, Vorlagen, Ergebnissen von Anfragen und weiteren relevanten Informationen der Vertretungen und Bürgerschaft bei grundsätzlich öffentlicher Tagung kommunaler Gremien und zeitnaher Veröffentlichung von Entscheidungen. Dazu gehört die aktive Information zu kommunalen Mitwirkungsrechten.
4. Breite Beteiligung!
Einrichtung und Stärkung von Jugend- und Seniorenparlamenten sowie von Ortsteilvertretungen.
5. E-Government
Behördengänge und Informationen müssen digital und fernab von Öffnungszeiten sowohl im Landkreis, den Ämtern und auf Gemeindeebene möglich sein und flexiblere Unterstützungs- und Beratungsangebote sowohl online, als auch wohnortnah bereit stehen. Dabei muss die Handlungsfähigkeit bei IT-Ausfall gesichert bleiben.