Novelle des Landeshochschulgesetzes – weg mit Regelprüfungsterminen und „Fristfünfen“!

Zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bezüglich der Neufassung des Landeshochschulgesetzes (LHG) erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Karsten Kolbe:

„Wer studieren möchte, sollte das unabhängig von äußeren Faktoren, wie etwa dem Geldbeutel der Eltern, auch können und vor allem das Studium erfolgreich zu Ende bringen. Das ist jedoch nur möglich, wenn den Studierenden einige Stolpersteine, die auch in der Neufassung des LHG immer noch vorhanden sind, aus dem Weg geräumt werden. Studienverläufe werden individueller, so dass die Hochschulen Instrumente benötigen, darauf adäquat reagieren zu können. Insbesondere das Konzept der Regelprüfungstermine und den damit verbundenen ´Fristfünfen´ hat sich überholt. In der Praxis wirkt es entgegengesetzt zu der Absicht seiner Einführung, nämlich zügig sein Studium zu beenden. Treten Studierende eine Prüfung dennoch nicht an, stecken meist tiefer liegende, individuelle Probleme dahinter, die sich auch durch zusätzliche Anreize nicht heilen lassen. Wer studiert und alleinerziehend ist, Angehörige neben dem Studium pflegt, aufgrund eines finanziell schwachen Elternhauses eine hohe Arbeitsbelastung neben dem Studium zu bewältigen hat, oder mit physischen und/oder psychischen Problemen zu kämpfen hat, wird hier benachteiligt und letzten Endes abgestraft. Für solche Studierende verschärfen sich dann in den folgenden Semestern die Probleme, da sie neben den nachzuholenden Prüfungen auch die neuen regulären Prüfungen zu absolvieren haben. So entsteht dann am Ende die paradoxe Situation, dass Studierenden mit Problemen eine höhere Prüfungslast zugemutet wird als Studierenden ohne Probleme.

Das Konzept der ´Fristfünfen´ und Regelprüfungstermine muss daher ersatzlos aus dem Hochschulrecht gestrichen werden. Ein erfolgreicher Abschluss ist für das Land M-V, die Hochschulen und vor allem für die betroffenen Studierenden wertvoller als ein Studienabbruch.“