Presseerklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen menschenverachtenden Sanktionspraxis der Jobcenter

Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht die Korrektur einer gesetzgeberischen Fehlleistung in die Wege leiten

Wenn ein großer Teil der Praxis bei den Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende gegen unser Grundgesetz verstößt, gehört der gesamte Grundsatz von „Fördern und Fordern“ in der jetzigen Form genau wie die  Hartz-Gesetze insgesamt auf den Prüfstand.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, statt des Strafsystems ein langfristig funktionierendes Förder- und Anreizsystem zu schaffen.

Die Jobcenter müssen ihr Handeln sofort nach der Entscheidung der Verfassungsrichter ausrichten. Dies gilt auch für Fälle die zwar nicht direkt unter das Urteil fallen, aber eine gleiche Bewertung haben dürften, wie bei Meldeversäumnissen oder bei unter 25-jährigen.

Die LINKE Vorpommern-Rügen fordert den Landrat Herrn Dr. Kerth auf, im kommunalen Jobcenter Vorpommern-Rügens sofort dafür zu sorgen, dass Totalsanktionen, Sanktionen, die die Hartz-IV-Sätze um mehr als 30 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben und laut Bundesverfassungsgericht mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind, ausgesetzt werden.

Es heißt es im Urteil:

Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Dem ist nichts hinzuzufügen.

DIE LINKE Vorpommern-Rügen
Armin Latendorf
Vorsitzender

 

 

Dateien