Zweimal mehr überflüssige Forderungen im Wahlprogramm der CDU

„Nachdem sich schon die Wahlkampfforderung der CDU hinsichtlich der Beflagung von Gebäuden als überflüssig erwies, erweist sich nun auch die Wahlkampfforderung nach einer bedarfsgerechten Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften als überflüssig.“, so die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Barbara Borchardt am Mittwoch.

„Nach der mir vorliegenden Antwort auf meine kleine Anfrage, antwortete das Justizministerium, geführt von einer CDU-Ministerin, dass „insgesamt die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern personell, sachlich und technisch bedarfsgerecht ausgestattet“ sind. Wozu dann also die Wahlkampfforderung, frage ich mich.“, so Barbara Borchardt.

Auch verspricht die CDU in ihrem Wahlprogramm, dass die Möglichkeiten der umstrittenen Sicherungsverwahrung konsequent angewandt werden muss, da nur sie eine „hundertprozentige Sicherheit“ biete. „Eine hundertprozentige Sicherheit bei hochgefährlichen Sexualstraftätern zu versprechen, halte ich für unverantwortlich“, so Barbara Borchardt weiter. Dies erkannte wohl auch das Justizministerium, was auf Nachfrage antwortete ‚Es ist allerdings zu betonen, dass es bei aller Anstrengung eine absolute Sicherheit auch in Zukunft nicht wird geben können.’

„Anstatt Wahlkampfforderungen aufzumachen, die bereits vorhanden sind oder unverantwortlich sind, sollte sich die CDU für die Unabhängigkeit der Justiz stark machen. Das wäre im Interesse aller.“, so Barbara Borchardt abschließend.