Entwurf zur Krankenhausreform ist so nicht zustimmungsfähig

Zu den aktuellen Beratungen des Bundes mit den Ländern zur geplanten Krankenhausreform erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin

„Der zwischen Bund und Ländern diskutierte Referentenentwurf zur geplanten Krankenhausreform lässt zu vieles noch im Unklaren. Eines steht aber heute schon fest: Das erklärte Ziel, die Ökonomisierung der Krankenhausversorgung zurückzudrängen, wird mit dem Festhalten an Mindestvorhaltefallzahlen und deren Verknüpfung mit den Vorhaltepauschalen nicht erreicht. Stattdessen droht Krankenhäusern in dünn besiedelten Regionen weiterhin eine unsichere Zukunft.

Wir teilen die Kritik, wonach die Situation in Flächenländern bisher ungenügend berücksichtigt und in unzulässiger Weise in die Planungshoheit der Länder eingegriffen wird. Bevölkerungsreiche Bundesländer können nicht den Maßstab für Flächenländer vorgeben und Ausnahmen müssen konkret im Gesetz verankert werden, da die Länder auf die Inhalte von Verordnungen keinen Einfluss mehr haben. Auch die angestrebte sektorenübergreifende Versorgung muss noch konkreter ausgestaltet werden.

Da die Umstrukturierung der Krankenhäuser nicht vor 2027 und die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Hilfen erst 2025 wirksam werden, braucht es noch in diesem Jahr eine sichere Krankenhausfinanzierung. In Ballungszentren mit einer hohen Krankenhausdichte hätte die Schließung eines Krankenhauses eine andere Wirkung als im ländlichen Raum – auch wegen der Erreichbarkeit, die im neuen Gesetz festgeschrieben ist. Schon allein deshalb verbietet sich eine Schließung von Krankenhausstandorten in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land braucht alle Standorte und für diese eine auskömmliche Finanzierung.“