Gleichwertige Lebensverhältnisse

Der mit dem Grundgesetz formulierte Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, ist noch immer unerfüllt. Das gilt auch für den Unterschied zwischen Ost und West. Es schmerzt, festzustellen, dass unser Land in vielen Bereichen des Lebens Schlusslicht unter den Bundesländern ist. Wir haben die geringsten Löhne, das schwächste Wirtschaftswachstum, die wenigsten Patentanmeldungen, die meisten Jugendlichen ohne Abschluss. Auch das sind traurige Belege für eine verfehlte Regierungspolitik hierzulande.

Wir machen uns natürlich keine Illusionen: Vieles wird von der Bundespolitik bestimmt. Aber eben nicht alles. Wir erwarten, dass das Land seine zur Verfügung stehenden Mittel, zügig nutzt. Dazu haben wir einen Aktionsplan entwickelt.

Wir wollen:

  • die nach Ost und West getrennten Tarifgebiete auflösen, um aus dem Lohnkeller heraus zu kommen.
  • die Digitalisierung schon wegen des noch immer stockenden Breitbandausbaus mit Hochdruck und nach Schwerpunktbereichen (Schule, Forschung und Wirtschaft) vorantreiben.
  • die kommunalen Wohnungsunternehmen stärken und von alten Schulden entlasten. Wegen der unterschiedlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt - einer zunehmenden Wohnungsknappheit in den Zentren steht vermehrter Leerstand im ländlichen Raum gegenüber - wollen wir den völlig unzureichenden Öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen, indem Strecken wieder in Betrieb genommen und schrittweise der kostenfreie ÖPNV eingerichtet wird.
  • für die Entwicklung ländlicher Regionen eine gesonderte Förderung. Hiermit sollen der Zugang zu Bildung und Kultur, zu medizinischer Versorgung und die Schaffung bedarfsgerechter Verkehrsangebote erreicht werden.
  • Chancengleichheit und Entwicklungsperspektiven von Frauen, um der höchsten Abbrecher*innenquote bei Auszubildenden und Studierenden entgegenzuwirken. Wir benötigen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, ganz gleich von wem sie geleistet wird. Eine der Voraussetzungen hierfür ist aus unserer Sicht, dass zukünftig auch in kleinen und mittleren Unternehmen verbindliche Regelungen zur Überprüfung und Transparenz der Gehaltsstrukturen in den Betrieben gelten.
  • die Anerkennung von Lebensleistungen unabhängig von der geographischen Herkunft. Deshalb drängen wir darauf, die Rentengerechtigkeit nicht erst im Jahr 2025 herzustellen und die bei der Überführung des DDR-Rentenrechts in bundesdeutsches Recht Ungerechtigkeiten und politisch motivierten Unrechtstatbestände unverzüglich zu korrigieren.
  • das Wirken der Treuhand auch nach mehr als 30 Jahren nach der Wende aufarbeiten.