Jugend und Soziales

Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche

Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche ist derzeit eine vermeintlich freiwillige Aufgabe der Kommunen. Sparzwänge wirken sich bei freiwilligen Aufgaben immer zuerst aus. Die Finanzierung dieser Arbeit war bei den grundsätzlich finanziell klammen Kommunen in der Vergangenheit immer ein Problem. Durch die Corona-Pandemie und wegfallende Steuereinnahmen wird sich deren Haushaltslage weiter verschärfen. Diese Arbeit darf aber nicht Sparzwängen zum Opfer fallen. Sie ist eine Investition in die Zukunft, die sich immer rentiert. Geld, das hier eingespart werden soll, zahlt die Gesellschaft in Zukunft vielfach höher zurück.

Wir wollen

  • Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche zur kommunalen Pflichtaufgabe machen.
  • in der Landesverfassung das Recht für Kinder und Jugendliche auf Beteiligung verankern.

Kinder- und Jugendarbeit ist grundsätzlich zwar kommunale Angelegenheit, das Land hat hier aber einen Förderauftrag. Die Landesförderung für die Kinder- und Jugendarbeit hat sich seit über 20 Jahren kaum erhöht. Faktisch hat sich die Landesförderung durch veränderte Verbraucherpreise und dem daraus resultierenden Kaufkraftverlust des Geldes sogar um ein Viertel verringert. Auf der anderen Seite sind die Problemlagen in der Kinder- und Jugendarbeit deutlich größer geworden und werden sich nach der Corona- Krise weiter verschärfen. Gewaltbereitschaft und Verrohung, auch unter Kindern und Jugendlichen, haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Suchtproblematiken, auch in den Elternhäusern, sind größer als noch vor 20 Jahren.

Wir wollen

-    die Landesförderung für die Kinder- und Jugendarbeit deutlich erhöhen, damit Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit den Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht unterstützend zur Seite stehen.

Für eine starke Kindertagesförderung

Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz wurde nicht nur die Elternbeitragsfreiheit eingeführt, es wurden den Erzieher*innen zusätzliche Aufgaben übertragen. Eine stärkere Inanspruchnahme der Kindertagesförderung und zusätzliche Aufgaben haben zu einem Sinken der Qualität geführt.

Wir wollen

  • nach der Einführung der Elternbeitragsfreiheit auch einen kostenfreien und in den Ferien ganztägigen Hort.
  • eine bessere Qualität der Kindertagesförderung, damit jedes Kind gleichermaßen gut gebildet werden kann. Der Personalschlüssel muss landesweit geregelt und verbessert werden. Und längerfristig muss sich die Fachkraft-Kind-Relation in Krippe, Kindergarten und Hort verbessern. Deutschlandweit sind wir mit den jetzigen Fachkraft-Kind-Schlüsseln Schlusslicht. Vor allem die Kinder aus armutsgefährdeten Familien sind von klein auf von guter Bildung ausgeschlossen.
  • einen landesweiten Mindestpersonalschlüssel sowie eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation. Die Ausbildungsplatzplanung ist diesen Bedarfen anzupassen.
  • langfristig eine Vollverpflegung für alle Kinder in der Kita.

Tagespflegepersonen sind gerade für 0-3-Jährige eine gute Alternative zu den Kindertagesstätten. Schlechte Bezahlung derer und Personalmangel bei den Erzieher*innen führt dazu, dass sie aufgrund der unattraktiven Arbeitsbedingungen ganz aufgeben oder in Kitas gehen. Damit würde dieses wichtige Angebot in Zukunft wegfallen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wäre stark eingeschränkt.

Wir wollen

  • die wichtige Arbeit der Tagespflegepersonen durch eine landeseinheitliche Orientierung bei den Personal- und Sachkosten sichern.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Teil der Jugendsozialarbeit am Standort Schule. Aktuell kann sie ihre volle Wirksamkeit nicht entfalten, da die Einzelheiten nicht gesetzlich geregelt sind. Grundsätzliche Standards wie Qualifikation und Personalschlüssel müssen klar definiert sein.

Wir wollen

  • die Schulsozialarbeit gesetzlich verankern.
  • ein Landesprogramm Schulsozialarbeit, um sie zu sichern und von den Vorgaben des europäischen Sozialfonds abzulösen.
  • eine Schulsozialarbeiter*innenstelle für je 200 Schülerinnen und Schüler an jeder Schule.
  • mit den kommunalen Landesverbänden eine Strategie erarbeiten, wie Jugendsozialarbeit auch zukünftig abgesichert werden kann.
  • mehr Sozialpädagog*innen ausbilden.

Kinderschutz und Jugendschutz

In Mecklenburg-Vorpommern werden bundesweit überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem und körperlichem Missbrauch. Seit Jahren steigen die Zahlen. Bisherige Maßnahmen brachten nicht die gewünschten Erfolge.

Wir wollen

  • eine*n Kinder- und Jugendlichenbeauftragte*n, welche*r die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf allen Ebenen durchsetzt und schützt.  

Kindertag ist Feiertag!

Wie in den Bundesländern Thüringen und Berlin muss auch in Mecklenburg-Vorpommern der Kindertag ein gesetzlicher Feiertag werden.

Wir wollen

-    der 1. Juni soll ein gesetzlicher Feiertag für alle Bürger*innen in Mecklenburg-Vorpommern werden.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendlichen muss die Beteiligung in allen sie betreffenden Angelegenheiten ermöglicht werden. Viel zu oft wird über ihren Kopf hinweg entschieden. Nach Artikel 14 Absatz 4 Satz 2 der Landesverfassung haben Land, Gemeinden und Kreise die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft zu fördern. Diesem Staatsziel wird nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dient ihrem gesellschaftlichen Lern- und Integrationsprozess und ihrer Mitwirkung bei demokratischen Entwicklungen und Entscheidungsprozessen.

Wir wollen

- ein Beteiligungskonzept mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen Teilnahme, Teilhabe, Mitgestaltung, Mitbestimmung und Interessenvertretung zu ermöglichen.

Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns sieht keine Altersgrenze bei Landtagswahlen vor. Die im Landes- und Kommunalwahlgesetz eingezogene Grenze von 18 Jahren ist willkürlich und nicht stichhaltig begründet. Plausible Gründe für den Ausschluss von 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht bei Landtagswahlen konnten in zahlreichen Landtagsdebatten nicht vorgebracht werden. Andere Bundesländer wie Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen haben gute Erfahrungen mit dieser Beteiligung gemacht. Auch 16-Jährige besitzen die nötige Reife und das Verantwortungsbewusstsein, auf Landesebene mitentscheiden zu können.

Wir wollen

- deshalb ein aktives Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig in demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Insbesondere auf kommunaler Ebene werden viele für sie unmittelbar greifbare Entscheidungen getroffen. Zwar bestehen hier bisher bereits Beteiligungsmöglichkeiten, diese sind jedoch nicht zwingend.

Wir wollen

  • die Kommunalverfassung dahingehend ändern, dass Wege zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten gefunden werden.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig auch in der Kinder- und Jugendarbeit digitale Angebote sind. Aber auch außerhalb einer Pandemielage tragen sie zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten in diesem Bereich bei. Hierfür ist zunächst die Anschaffung der entsprechenden Soft- und Hardware nötig.

Wir wollen

  • die technische Ausstattung der Jugendverbände verbessern. Es fehlt vielen Mitgliedern des Landesjugendringes an Soft- und Hardwareausstattungen. Die erforderlichen Mittel belaufen sich auf ca. 250.000 Euro.

Soziale Grundrechte stärken

Ein aktiver, starker Sozialstaat sichert solidarisch und durch individuelle Rechtsansprüche die Lebensrisiken ab. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig dies ist. Die Daseinsfürsorge muss für alle erschwinglich sein und in hoher Qualität gesichert werden. Wenn der Wohlstand gerecht verteilt wird, ist dies machbar.

Wir wollen

  • uns auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, die Grundrechte auf Arbeit, Bildung, Wohnen, gesundheitliche Versorgung und soziokulturelle Existenzsicherung zu stärken.

Mehr Teilhabe durch eine verbesserte soziokulturelle Infrastruktur sichern

Ein lebenswertes, zukunftsfähiges Land Mecklenburg-Vorpommern braucht ein stabiles, bedarfsgerechtes, flächendeckendes und erreichbares Netz an Beratungsstellen für alle Lebenslagen, das mit landesweit einheitlichen Standards arbeitet. Stadteilzentren und Mehrgenerationenhäuser ermöglichen den niedrigschwelligen Zugang zu Kultur, sozialen Kontakten, Bildung und Freizeitangeboten. Auch die sozialen Hilfeprojekte, wie Tafelausgaben, Möbelbörsen und Kleiderkammern etc., werden von uns unterstützt, solange es ihrer bedarf. Die Bürokratie für diese dauerhaften Angebote ist durch mehrjährige Finanzierungszusagen abzubauen. 

Die Freie Wohlfahrt ist eine wichtige Säule des Sozialstaates. Deshalb werden die Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf der Grundlage des Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Diesen Grundsatz bekräftigen wir.

Wir wollen

  • Transparenz in der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege und faire Entlohnung der Beschäftigten.
  • aufbauend auf den Erfahrungen anderer Bundesländer sowie des Bundes eine kontinuierliche Sozialberichterstattung, zu der auch ein Armuts- und Reichtumsbericht gehört. Eine geschlechterdifferenzierte Sozialberichterstattung bildet eine wesentliche Grundlage für die Analyse der Lebenswirklichkeit und die Ableitung notwendigen Handelns.

Pflege darf nicht Armut bedeuten

Laut Prognosen wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern von mehr als 100.000 Personen bis zum Jahr 2035 noch einmal um mindestens die Hälfte ansteigen.

Wir wollen

  • eine nachhaltige Pflegepersonalbedarfsplanung.
  • deutlich bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege.
  • eine dauerhaft angemessene Entlohnung der Beschäftigten.
  • eine Änderung der Landesprüfungsverordnung für Pflegekräfte in M-V hinsichtlich der Erhöhung der krankheitsbedingten Fehltage sowie eine Änderung der Härtefallregelung.

Mecklenburg-Vorpommern soll für Pflegepersonal, pflegende Angehörige sowie für seine Pflegebedürftigen ein attraktives und verlässliches System vorhalten.

Wir wollen,

  • dass die Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen deutlich gesenkt und begrenzt werden.
  • eine solidarische Pflegevollversicherung, die die pflegebedingten Kosten vollständig übernimmt.
  • dass die Investitionskosten, die über Eigenanteile finanziert werden, nicht länger von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Das Land soll hierfür im Rahmen der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten die Kosten übernehmen. Wir sagen: Eine Rente muss für die Eigenbeteiligung an den Kosten im Pflegeheim ausreichen und es muss selbstverständlich auch noch Geld zur eigenen Verwendung übrigbleiben! Die Pflege von pflegebedürftigen Menschen wird von mehreren Säulen getragen. Neben den ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeangeboten und Leistungen ist die Pflege durch Angehörige und nahestehende Personen in der eigenen Häuslichkeit ein wichtiger Grundpfeiler.

Wir wollen

  • eine stärkere Unterstützung durch ineinandergreifende Entlastungsangebote. Pflege darf nicht Armut bedeuten. Allen pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen sollen Lohnersatzleistungen als Ausgleich für die Mehrbelastungen und Einkommenseinbußen in Zeiten der Pflege gezahlt werden.

Digitalisierung Pflege

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über rund 400 stationäre Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommen Einrichtungen des betreuten Wohnens für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen. Die Bewohner*innen und deren Angehörige wünschen sich mehr Möglichkeiten, untereinander und miteinander kommunizieren zu können. Außerdem brauchen Pflegeeinrichtungen viel mehr Unterstützung, um Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation zu digitalisieren. Das kann Zeit sparen und das Personal entlasten, um mehr Freiraum für die Betreuung zu haben.

In den kommenden Jahren werden mit uns Bewohner*innen von Einrichtungen in die Lage versetzt, digitale Angebote wahrzunehmen. Pflegeeinrichtungen benötigen auch angesichts des Fachkräftemangels einen Digitalisierungsschub.

Wir wollen

  • dafür zunächst 8 Millionen Euro bereitstellen. Jede stationäre Pflegeeinrichtung hätte somit einen fünfstelligen Betrag zur Verfügung. Weitere notwendige finanzielle Mittel für die Umsetzung der Digitalisierung sind im nächsten Doppelhaushalt zu berücksichtigen.

Ältere Menschen öffnen sich digitalen Angeboten, wenn ihnen geholfen wird. Beispiel: Wenn eine 86-Jährige noch nie ein Smartphone in der Hand hielt, kann sie damit allein nicht viel anfangen. Wenn ihr jedoch gezeigt wird, dass und wie sie tagesaktuelle Fotos und Videos ihrer Lieben anschauen und direkt von Angesicht zu Angesicht kommunizieren kann, findet sie schnell Begeisterung für neue Medien.

Rente

Arbeitsbiografien mit Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und niedrige Löhnen führen in Mecklenburg-Vorpommern zu einer besorgniserregenden Entwicklung beim Thema Rente. Altersarmut ist leider oft genug schon Realität, wird sich jedoch noch weiter ausbreiten.

Zwar wurden einige wenige Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht, doch an der grundsätzlichen rentenpolitischen Weichenstellung seit 2001 hält die Bundesregierung fest.

Viele Entscheidungen der Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte haben zu einer Aushöhlung des Rentensystems geführt. Zudem gibt es dreißig Jahre nach der deutschen Einheit immer noch keine Gleichberechtigung bei der Rente in Ost und West.

Wir wollen,

  • dass die Ostrenten endlich auf das Westniveau angeglichen werden - ohne die Höherwertung, wegen immer noch niedrigerer Löhne im Osten, abzuschaffen.
  • dass die Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung endlich beseitigt werden. Bei der Rentenüberleitung gab es für zahlreiche Personengruppen aus der DDR keine oder keine befriedigende Lösung. Beispielsweise erhalten diejenigen, die in der DDR geschieden wurden, mit der Rentenüberleitung keinen rentenrechtlichen Versorgungsausgleich, wie es in den alten Bundesländern üblich war. Diejenigen, die in der DDR in Zusatzversorgungsysteme eingezahlt haben, erhalten ebenfalls keine zusätzlichen, den Beitragszahlungen entsprechenden Rentenansprüche. Auch hier muss Gerechtigkeit zwischen Ost und West hergestellt werden.

Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden. Das Sicherungsniveau muss wieder auf mindestens 53 Prozent des bisherigen Durchschnittseinkommens angehoben werden und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wieder paritätisch an der Finanzierung beteiligt werden.

Wir wollen

  • flexible Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente ab dem 65. Lebensjahr – alle Anhebungen des Renteneintrittsalters sind Rentenkürzungen.
  • einen würdevollen und die soziale Teilhabe sichernden Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb setzen wir uns für eine solidarische Mindestrente von 1.200,- Euro netto ein.

Zur Finanzierung der gesetzlichen Rente müssen alle Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbständigen, Beamt*innen und  Politiker*innen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben. Nicht zuletzt braucht es heute gute Arbeit mit guten Löhnen, um die Einzahlung in die Rentenkassen zu gewährleisten.

Menschen in Not helfen

Der Anstieg weltweiter Krisenherde, Kriege, humanitäre und ökologische Katastrophen führen dazu, dass Menschen aus allen Teilen der Welt zunehmend Aufnahme und Schutz in Europa suchen. DIE LINKE. M-V steht aus humanitärer Verantwortung zum Grundrecht auf Asyl. Wir treten für eine menschenwürdige Unterbringung, umfassende Unterstützung bei der Integration, gesellschaftliche Teilhabe und Rechte für selbstbestimmtes Leben ein.

Wir fordern einen sofortigen und konsequenten Abschiebestopp. Kein Mensch ist illegal.

Wir wollen

  • dass die Leib und Leben gefährdende Abschiebepraxis in Kriegs- und Krisengebiete umgehend beendet wird. Besonders unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genießen unseren besonderen Schutz und Unterstützung. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendliche.
  • dass M-V sicherer Hafen wird.

Integration ist gegenseitige Annäherung

Integration ist ein wechselseitiger Prozess der gesellschaftlichen Annäherung von Aufnahmegesellschaft und Zugewanderten. Je zügiger die Integration erfolgt, desto schneller können die Zugewanderten ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben inmitten unserer Gesellschaft führen. Weltoffenheit und Willkommenskultur sind Voraussetzung, um den Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, einen guten Start in M-V zu bieten. Denn Integration ist für uns eine soziale Frage. Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert ganzheitliche Ansätze, um gleichberechtigte gesellschaftliche und soziale Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen.

Wir wollen

-    einen sofortigen Zugang zur Schule und Kita, auch in Erstaufnahmeeinrichtungen

-    eine Initiative im Bundesrat zur Ermöglichung eines Spurwechselns, so dass gut qualifizierte Asylbewerber*innen auch in den Arbeitsmarkt wechseln können

-    die Verstetigung der Stelle der Integrationsbeauftragten, ein Budget, Mitarbeitende und die finanzielle Untersetzung des Integrationskonzeptes

-    eine interkulturelle Öffnung aller Verwaltungen und Behörden bis 2030

Wir wollen

  • die Integration als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche begreifen und gestalten. Dazu gehören die Beratung und Betreuung zur bestmöglichen Orientierung, der sanktionsfreie Zugang zum Arbeitsmarkt einschließlich der umfassenden Anerkennung von Berufsabschlüssen, die sprachliche Integration durch einen frühestmöglichen Zugang zu Sprachkursen und die gezielte Förderung der Kinder und Jugendlichen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Teilhabe an Kultur und Sport.

Dezentrale Unterbringung und Betreuung

DIE LINKE. M-V setzt sich für eine dezentrale Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge und Zugewanderten ein. „Ausreisezentren“ lehnen wir ab, Erstaufnahmeeinrichtungen fernab jeglicher Anbindung an das öffentliche Leben sind zu schließen.

Wir wollen

  • die Kommunen bei der Sicherstellung von Wohnmöglichkeiten unterstützen, Strukturen der Flüchtlingshilfe und migrantische Selbsthilfeorganisationen stärken. Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, bedürfen einer besonderen Unterstützung, Anerkennung und Schutz vor Repressalien oder Bedrohungen durch ausländerfeindliche und rechtsextreme Strukturen und Personen.
  • die Menschenwürde in allen Erstaufnahmezentren herstellen und sichern.